BRUNNENBAU · PLANUNG & TECHNIK

Standort­planung und Bohrablauf

Ein tragfähiges Brunnenkonzept beginnt mit Nutzung, Untergrund und Zugänglichkeit. HKU klärt die technischen Voraussetzungen und den Ablauf vor der Ausführung.

Prinzipschnitt eines Bohrbrunnens mit Filterlage und Ringraumabdichtung

PLANUNG & AUSFÜHRUNG

Vor der Bohrung die richtigen Fragen klären.

Nutzung und Wasserbedarf

Gartenbewässerung, betriebliche Nutzung und Trinkwasserversorgung stellen unterschiedliche Anforderungen. Für den Einstieg reichen die geplante Nutzung, die zu versorgenden Flächen oder Verbraucher und Ihre Grundstücksadresse. Unbekannte Planungswerte werden im weiteren Verlauf ermittelt.

Untergrund und Grundwasser

Geologische Karten, Messstellen und benachbarte Bohrungen liefern Anhaltspunkte. Sie zeigen jedoch nicht sicher, welche Schichten und Wassermengen am vorgesehenen Bohrpunkt erschlossen werden. Grundwasserflurabstand, nutzbare Filterlage und Endtiefe sind unterschiedliche Größen.

Zufahrt und Arbeitsraum

Zufahrtsbreite, Durchfahrtshöhe, Tragfähigkeit und Leitungsverläufe werden vor der Gerätewahl geklärt. Dazu kommen Stellfläche, sichere Arbeitsbereiche sowie der Umgang mit Bohrgut und gegebenenfalls Spülung. Die Einrichtung richtet sich nach dem konkreten Grundstück.

Schutz und Genehmigung

Wasserschutzgebiete, vorhandene Nutzungen, Altlastenhinweise und behördliche Auflagen können Standort und Ausführung beeinflussen. Vor Beginn werden die erforderlichen Anzeigen, Erlaubnisse und Zuständigkeiten geklärt.

BEHÖRDEN & FRISTEN

Bohranzeige und Wasserentnahme getrennt betrachten.

Erdaufschluss nach Wasserrecht

Arbeiten mit möglicher Auswirkung auf das Grundwasser sind nach § 49 WHG grundsätzlich einen Monat vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Bohranzeige ist keine pauschale Erlaubnis zur späteren Wasserentnahme. Für deren Zulässigkeit sind Zweck, Menge und die örtlichen Vorgaben entscheidend.

Geologische Untersuchung

Für anzeigepflichtige geologische Untersuchungen gilt nach § 8 GeolDG grundsätzlich eine Vorlauffrist von zwei Wochen. In Niedersachsen dient AGU der Anzeige beim LBEG. Die Untere Wasserbehörde ist zusätzlich zu informieren; dafür kann das erzeugte PDF verwendet werden.

Bei erforderlicher wasserrechtlicher Erlaubnis wird die Entnahme erst nach deren Erteilung aufgenommen. Für eine Trinkwassernutzung ist außerdem das Gesundheitsamt einzubeziehen. HKU stimmt mit Ihnen ab, wer welche Unterlagen einreicht und welche Voraussetzungen vor dem Bohrtermin erfüllt sein müssen.

PLANUNG & AUSFÜHRUNG

Von der Anfrage zur dokumentierten Ausführung.

  1. Unterlagen sichten

    Adresse, Lageplan, gewünschte Nutzung, vorhandene Altbrunnen und Leitungspläne zusammentragen.

  2. Leistung abgrenzen

    Bohrziel, Verfahren, Ausbau, Pumpentechnik und Dokumentation beschreiben. Schnittstellen zu Labor, Fachplanung und Elektroinstallation festlegen.

  3. Ausführung vorbereiten

    Anzeigen und Erlaubnisse, Termin, Zugänglichkeit sowie Baustelleneinrichtung abstimmen. Änderungen vor Ort frühzeitig besprechen.

  4. Ergebnis übergeben

    Schichtenfolge, Ausbau und vereinbarte Messdaten nachvollziehbar dokumentieren. Betriebsweise und weitere Untersuchungen erläutern.

Zum geotechnischen Probenahmeprogramm gehört die passende Probenqualität nach der jeweiligen Fragestellung; hierfür ist DIN EN ISO 22475-1 ein fachlicher Bezug. DIN 4023 behandelt die zeichnerische Darstellung von Aufschlüssen. Beim Bau und Ausbau von Vertikalfilterbrunnen ist unter anderem DVGW W 123 relevant. Welche Regelwerke und Nachweise für das konkrete Projekt anzuwenden sind, wird im Leistungsumfang festgelegt.

NÄCHSTER SCHRITT

Den Standort und die Nutzung gemeinsam klären.

Senden Sie die Grundstücksadresse, den Verwendungszweck sowie vorhandene Fotos, Pläne oder Brunnenunterlagen. HKU stimmt mit Ihnen den Leistungsumfang und die nächsten Schritte ab.

Standortprüfung anfragen →